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Mitarbeiter

Vertraulichkeit

Alle Mitarbeiter sind durch eine schriftliche Erklärung zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Diese Verpflichtung ist Bestandteil des Arbeitsvertrags sowie einer zusätzlichen Vertraulichkeitsvereinbarung.

Auch kurzzeitig im Büro anwesende Personen (z. B. Schnuppertage, Praktikanten, Gäste) müssen die Vertraulichkeitsverpflichtung unterzeichnen.

Einweisung, Änderungen und Auffrischung

Die Einweisung in die Regelungen zur IT (siehe 4.1 Regelungen für den Umgang mit der IT) ist ein fester Bestandteil des Onboardings.
Darüber hinaus findet die Einweisung jährlich am 25.06. statt sowie zusätzlich bei Änderungen an den Regelungen.

Die Teilnahme der Mitarbeitenden wird über eine Anwesenheitsliste dokumentiert.

Beendigung oder Wechsel der Tätigkeit

Bei Beendigung oder Wechsel einer Tätigkeit müssen alle Zugänge umgehend gesperrt oder angepasst werden.
Dies umfasst sowohl technische Zugänge (z. B. Accounts, Systeme, Software) als auch physische Zugänge (z. B. Schlüssel, Karten, Geräte).